Wichtiger Hinweis zum Reiserücktritt: Eine
Buchung ist ein Vertrag, den beide Seiten erfüllen müssen.
Wenn ein Gast den Urlaub nicht antritt, und das Objekt nicht anderweitig
belegt werden kann, ist dieser schadensersatzpflichtig. (nähere
Infos)
Um sich vor einem solchem Schaden zu bewahren empfiehlt es sich eine
Reiserücktrittsversicherung abzuschließen.