| Rechte und Pflichten aus dem Gastaufnahmevertrag!
Auch bei Ihrer Urlaubsbuchung sollten Sie sich klar sein
über die Rechte und Pflichten, die Sie als Gast und Ihr Vermieter
durch die Buchung einer Unterkunft eingehen. Wir haben Ihnen die wichtigsten
Grundsätze kurz dargelegt.
Eine vom Gast vorgenommene und vom Beherbergungsbetrieb
bestätigte Zimmer- oder Ferienwohnungsreservierung begründet
zwischen Gast und Vermieter ein Vertragsverhältnis, den Gastaufnahmevertrag.
Wie alle Verträge kann auch dieser nach seiner Schließung,
der Bestätigung Ihres Vermieters, nur mit dem Einverständnis
beider Vertragspartner gelöst werden. Im Einzelnen ergeben sich aus
ihm folgende Rechte und Pflichten:
1. |
Der Gastaufnahmevertrag ist abgeschlossen, sobald das
Zimmer bestellt und zugesagt oder, falls eine Zusage aus Zeitgründen
nicht mehr möglich war, bereitgestellt worden ist. |
2. |
Der Abschluss des Gastaufnahmevertrags verpflichtet beide Vertragspartner
zur Erfüllung des Vertrages, gleichgültig, auf welche Dauer
der Vertrag abgeschlossen wurde. |
3. |
Der Vermieter ist verpflichtet, bei Nichtbereitstellung des Zimmers
dem Gast Schadenersatz zu leisten. |
4. |
Der Gast ist verpflichtet, bei Nichtinanspruchnahme der vertraglichen
Leistungen den vereinbarten oder betriebsüblichen Preis zu bezahlen
abzüglich der vom Vermieter ersparten Aufwendungen. |
4b. |
Die Einsparungen betragen nach Erfahrungssätzen bei Ferienwohnungen
10% des Übernachtungspreise, bei Übernachtung mit Frühstück
20% des Pensionspreises und bei Halbpension 40% des Pensionspreises. |
5a. |
Der Vermieter ist nach Treu und Glauben gehalten, nicht in Anspruch
genommene Zimmer nach Mögklichkeit anderweitig zu vergeben, um
Ausfälle zu vermeiden. |
5b. |
Bis zur anderweitigen Vergabe des Zimmers hat der Gast für
die Dauer des Vertrags den nach Ziffer 4 errechneten Betrag zu zahlen. |
5. |
Ausschließlicher Gerichtsstand ist der Betriebsort. |
Die
Kur- und Touristikinformation Zwiesel rät Ihnen, auf alle Fälle
eine Reiserücktrittsversicherung
abzuschließen. Die Versicherung können Sie über die Internetseite
der Europäischen Reiseversicherung direkt buchen. Diese übernimmt
im Schadensfall alle Kosten, die Ihnen aus dem Rücktritt vom Beherbergungsvertrag
entstehen, etwa wenn Sie Ihre Reise durch Krankheit oder Unfall nicht
antreten können oder früher abreisen müssen.
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